Geschäftsbedingungen
2nd Hand Kleider, Schuhe und Accessoires
ANNAHMEZEITEN
Frühlingsware: Mitte Januar bis Ende Februar
Sommerware: Mitte Februar bis Ende April
Herbstware: Mitte August bis Ende September
Winterware: Mitte September bis Ende Oktober
- Es werden maximal fünfzehn Teile pro Saison angenommen.
- Alle Artikel müssen sauber sein, das heisst gewaschen oder gereinigt.
- Alle Artikel müssen in einem einwandfreiem Zustand sein (keine Defekte und Flecken).
- Bei Schuhen gilt zudem, dass sie neuwertig sein müssen. Keine Annahme von Schuhen mit abgelaufener Sohle, sichtbaren Defekten und Innenbrandsohle, davon ausgenommen sind echte Vintage-Schuhe (hier gilt das Ermessen der Geschäftsführung).
- Bei Handtaschen bitte Innenfächer säubern.
- Unikate und ältere Vintage-Artikel sind willkommen.
- Es gibt keine Markeneinschränkung.
- Bademode kann nur neu und mit Originaletikett angenommen werden.
- Basics (T-Shirts, Jeans etc.), Sportgarnituren und Geschäftskleider können leider nicht angenommen werden.
Die Kleider werden der Kundin nach Ermessen der Geschäftsführung vor Ort abgekauft. Es besteht entweder die Möglichkeit einer Auszahlung von Bargeld oder dem Bezug eines Warengutscheins für Duchesse Vintage & more. Der Betrag der Barauszahlung für ein Kleidungsstück beträgt je nach Zustand ungefähr 10 bis 20% des Neupreises. Diese Richtlinie orientiert sich an branchenüblichen Konditionen. Bei Bezug eines Warengutscheins für Duchesse Vintage & more erhält die Kundin zusätzliche 20%. Beispiel: Du erhältst für deine Kleider 100.- Fr. Bei Bezug eines Warengutscheins wären es 120.- Fr.
BEI FRAGEN / UNKLARHEITEN:
sarah@duchesse.ch . 056 222 03 76
Montag & Dienstag geschlossen
Mi – Fr 10:00 – 18:00 Uhr . Sa 10:00 – 16:00 Uhr
Herzlichen Dank für Ihre Kenntnisnahme.